CDU fordert mehr Geld für Spielplätze

Fünf-Jahres-Programm aufgrund großen Handlungsbedarf

Lingen – Viele der über 100 Spielplätze in der Stadt sind in die Jahre gekommen. Doch die jährlichen Haushaltsmittel reichen nach Ansicht der CDU nicht aus, um die notwendigen Ersatz- und Neumaßnahmen finanziell zu stemmen. Deshalb geht die christdemokratische Stadtratsfraktion nun in die Offensive.

 

Mit einem Antrag für die anstehenden Haushaltsberatungen will die CDU-Fraktion für die Haushaltspläne 2021 bis 2025 jeweils die Mittel für die Sanierung von Spielplätzen auf ein angemessenes Maß erhöhen. Ab 2021 soll für die Folgejahre ein Sanierungsprogramm aufgelegt werden, um sukzessive Sanierungsbedarfe abzuarbeiten, wie es in dem Antrag heißt.

 

„Bereits seit einigen Jahren sind zahlreiche Spielgeräte auf vielen Spielplätzen im gesamten Stadtgebiet abgängig und müssen ausgetauscht bzw. ersetzt werden“, erklärt der Vorsitzende des städtischen Beirates Spielräume Björn Roth (CDU). Seiner Aussage nach hatte die letzte Hauptinspektion 2020 zum Ergebnis, dass auf 113 Spielplätzen insgesamt 1003 Spielgeräte kontrolliert und dabei 377 Schäden festgestellt wurden. Darin enthalten seien 62 komplett abgängige Geräte. „Und der Trend setzt sich weiter fort“, begründet Roth den Vorstoß und sieht „großen Handlungsbedarf“.

 

Grund dieser zunehmend vorkommenden Situation ist das Alter, da viele Plätze vor ca. 20 Jahren gleichzeitig erneuert wurden und nun sanierungsbedürftig sind. Das Durchschnittsalter der vorhandenen Spielgeräte beträgt etwa 15,5 Jahre.

 

„Um die hohe Anzahl an Geräten und Ausstattungsgegenständen ersetzen zu können, reichen die bisher jährlich angesetzten Haushaltsmittel in Höhe von 105.000,- Euro nicht aus, zumal mit diesen Mitteln auch größere Maßnahmen umgesetzt werden müssen“, heißt es in dem CDU-Antrag. Um aber nach und nach Ersatzbeschaffungen von abgängigen Geräten vornehmen zu können, solle die Stadt Lingen (Ems) nach Auffassung der CDU-Fraktion weitere Finanzmittel zur Verfügung stellen. Über einen Projektzeitraum von fünf Haushaltsjahren sollten damit daher sukzessive Ausbesserungen und Ersatzbeschaffungen vorgenommen werden.